Als WEG-Verwalter sind wir für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig. Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind.
Als Miet-Verwalter sind wir mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig.
Immobilien haben einen hohen Wert, den es zu erhalten gilt. Technische Anlagen und das Gebäude selbst sollten daher regelmäßig fachgerecht kontrolliert werden. Es gilt, sich anbahnende Schäden am besten zu erkennen, bevor sie überhaupt auftreten. Dies spart letztlich Zeit, Nerven und gibt Sicherheit in der Finanzplanung.
Erlaubnis nach § 34c GewO
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG